Lehramt Kunst (mod.) als Erweiterungsfach
Das Fach Kunst kann von bayerischen Lehrerinnen und Lehrern (wenn nicht bayerisch dann Nachqualifikation) unter den Voraussetzungen des §50 (Abs.5) LPO I von 2008 als Erweiterungsfach dazugenommen werden.
Konkrete Anforderungen bei den Schularten Realschule, Grundschule und Haupt-/bzw. Mittelschule:
- Bestehen der Eignungsprüfung am Institut für Kunstpädagogik
- Kein Scheinerwerb oder Besuch der Seminare verpflichtend
- Ablegen des Staatsexamens