Lehramt Kunst (mod.) Nachqualifikation
Für Kandidaten, die das Staatsexamen für das Lehramt an öffentlichen Schulen nicht in Bayern absolviert haben, kann es nötig sein, zusätzliche Leistungen im Rahmen einer Nachqualifikation zu erbringen, wenn die nachgewiesene Vorbildung und die abgelegte Prüfung nicht vollständig als Erste Lehramtsprüfung anerkannt werden können. Ob und welche Leistungen zu erbringen sind, wird vom Prüfungsamt festgelegt.
Des Weiteren ist das Ablegen der Prüfungen des 1. Staatsexamens verpflichtend.
Die zu erbringenden Leistungen sind in der LPO I von 2008 festgelegt:
- §36 (Prüfungen Didaktikfach Grundschule)
- §38 (Prüfungen Didaktikfach Mittelschule)
- §50 (Prüfungen Unterrichtsfach)
- §119 (Allgemeine Regelungen zur Nachqualifikation)
Bitte beachten Sie
- unsere Termine und Hinweise zu den Prüfungen
- die Termine und Hinweise des Prüfungsamtes
- einen guten Überblick gibt auch das Münchner Zentrum für Lehrerbildung/ Termine
Allgemeine Auskünfte zu den Prüfungen können Sie im Sekretariat in Erfahrung bringen, inhaltliche Fragen richten Sie bitte an:
Downloads
- Nachqualifikation-LPO_I_2008 (63 KByte)